Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht behandelt alle Fälle, in denen ein Verstoß im Straßenverkehr das Strafrecht tangiert.
Hierzu gehören beispielsweise der Verstoß des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Alkohol- oder Drogendelikte, sowie bereits die fahrlässige Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden.
Nicht zuletzt das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Nötigung im Straßenverkehr sind in diesem Bereich angesiedelt.
Im Falle eines drohenden Strafbefehls oder einer Anklage beraten wir Sie, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Hier nimmt die Beratung im Falle eines drohenden Fahrerlaubnisentzuges, einer bevorstehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder bei Konflikten mit der Fahrerlaubnisbehörde einen erheblichen Raum ein.