Handels- und Vertriebsrecht
Auf dem Gebiet des Handels- und Vertriebsrechts entwerfen und prüfen wir Verträge in den Bereichen des Handelsvertreter-, Vertragshändler-, sowie des Franchise- und Lizenzrechts auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.
Wir vertreten und beraten Hersteller im In- und Ausland im Zusammenhang mit Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters oder Vertragshändlers nach Beendigung ihres Vertragsverhältnisses, wie natürlich auch Handelsvertreter in ihren Rechtsfragen zum Handelsvertretervertrag.
Darüber hinaus, erstellen wir individuelle, auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen.