Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft gibt es seit 2013 für Angehörige der Freien Berufe in der Form der sogenannten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, abgekürzt: Part mbB

Diese ausschließlich den Freien Berufen vorbehaltene Gesellschaftsform bringt zahlreiche Vorteile mit sich – insbesondere im Vergleich zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Nach der gesetzlichen Regelung wird die Haftung für berufliche Fehler beschränkt auf das Vermögen der Partnerschaft – eine persönliche Haftung der Partner besteht in diesen Fällen nicht.

Nicht nur Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können eine PartmbB eingehen, sondern zwischenzeitlich auch Architekten und Ingenieure, Ärzte, Heilpraktiker und Hebammen sowie Mitglieder zahlreicher ähnlicher Berufe.

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung bei der Gründung und Ausübung dieser Gesellschaftsform an, unter anderem:

  • Beratung zur Struktur der Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • Beratung zur Namensgebung und Wahl des rechtssicheren Namens und individuelle Gestaltung des Partnerschaftsgesellschaftsvertrages
  • Vorbereitung der Anmeldung zum Partnerschaftsregister und der Übermittlung der Anmeldeunterlagen an den zuständigen Notar
  • Stellen des Antrags auf Eintragung in das Gesellschafterverzeichnis der ggf. zuständigen Kammer und Vertretung im gesamten Anmeldeverfahren
  • Begleitung bei der Ausübung der Gesellschaft im Verhältnis zu Vertragspartnern