Unfallschadenregulierung

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann ist die Schadensabwicklung durch ihren Verkehrsanwalt ratsam, um alle ihre Schäden von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen. Folgende Schadenspositionen könnten Ihnen zustehen:

  • Reparaturkosten– auch fiktive
  • Wiederbeschaffungswert
  • merkantile Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Unfallkostenpauschale
  • Verdienstausfall
  • Gutachterkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • und vieles mehr….

Ihr Verkehrsanwalt ist ihr Interessenvertreter. Überlassen Sie die Schadensabwicklung keinesfalls der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Übernehmen Sie die Schadensabwicklung nicht selbst. Viele Unfallgeschädigte sind – auch bei klarer Haftung des Unfallgegners – der Ansicht, dass anwaltliche Hilfe unnötig ist. Gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Unfallopfern wird gerne versucht, die Regulierung des Schadens in die Länge zu ziehen, obwohl die Haftungslage eindeutig ist. Für den Laien ist es schwierig, alle Schadensersatzpositionen zu erkennen und diese dann auch konsequent und in voller Höhe durchzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass anwaltlich vertreten Unfallopfer regelmäßig eine höhere Schadenersatzzahlung erhalten, als Geschädigte, die die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen.

Wir bieten daher allen Unfallgeschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Dabei erklären wir Ihnen im kostenlosen Gespräch, welche Ansprüche sie haben und welches Vorgehen empfehlenswert ist.

Spezialisierte Rechtsanwälte

Katrin Strobel

Katrin Strobel

Rechtsanwältin

Katrin Strobel ist, nach vorheriger Tätigkeit in einem bundesweit tätigen renommierten Sachverständigenbüro für das Honorarrecht...