Anwalt für Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Als Anwalt sind wir für Sie da, wenn Sie sich im Gesellschaftsrecht mit Fragen der Rechtsformwahl, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Haftungsvermeidung auseinandersetzen. Eine fundierte und qualifizierte anwaltliche Beratung ist bei diesen Themen unerlässlich.

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht ist der passende Ansprechpartner, wenn Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag erstellen möchten, Sie Fragen zur Unternehmensgründung klären und eine Entscheidung über die Rechtsform treffen wollen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei der Umstrukturierung von Gesellschaften, bei Haftungsfragen oder bei der Beilegung von Gesellschafterstreits.

Auch wenn es bereits an der Zeit ist, über eine Vermögens- und Unternehmensnachfolgelösung nachzudenken, sind wir als Anwalt für Gesellschaftsrecht gerne für Sie da.

Als Anwalt unterstützen wir Sie im Gesellschaftsrecht insbesondere bei:

  • der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie begleitender Gesellschaftervereinbarungen,
  • der Gründung von Gesellschaften,
  • Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen, Wechsel der Rechtsform,
  • der Errichtung und Beendigung von Joint Ventures,
  • der Konzeption, Vorbereitung und Begleitung der Unternehmensnachfolge,
  • der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen,
  • gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern,
  • der Prozessführung und alternativer Streitbeilegung,
  • der Beurteilung von Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Aufsichts- und Beiräte.

Rechtsanwalt mit Fokus Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Als spezialisierter Anwalt beraten wir Sie kompetent in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und Wirtschaftsrechts. Das Spektrum unserer Mandanten reicht von Start-ups über Familienunternehmen bis zu größeren mittelständischen Firmen, die überregional und mit ihren Tochtergesellschaften im Ausland tätig sind. Unsere Beratung ist dadurch geprägt von langjähriger Erfahrung und persönlicher Kenntnis der Besonderheiten und Problemstellungen dieser Unternehmen. Wir sind daher mehr als bloß ein Anwalt, der sich gut auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts auskennt. Profitieren Sie davon, dass wir sowohl über ein profundes juristisches Fachwissen als auch ein tiefes wirtschaftliches Verständnis verfügen. Als erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht bieten wir Ihnen eine interdisziplinäre und umfassende Betreuung aus rechtlicher, steuerlicher wie auch betriebswirtschaftlicher Sicht.

Kontaktieren Sie uns für die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins.

Anwalt für Start-ups: Beratung im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Rechtssicherheit ist bei der Gründung eines Unternehmens das A und O. Deswegen sollte Ihre Unternehmensgründung von Anfang an von einem Anwalt für Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht begleitet werden. Gerne stellen wir Ihnen einen Start-up-Experten aus unserer Kanzlei zur Verfügung, der Ihnen dabei hilft, sich für eine geeignete Rechtsform zu entscheiden, einen lückenlosen Gesellschaftsvertrag auszuarbeiten und der Sie über nötige Behördengänge, wie die Meldung beim Gewerbe- und Finanzamt, informiert.

Unternehmensnachfolge

Bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgelösungen zählt es zu unserer Aufgabe als Anwalt für Gesellschaftsrecht, differenzierte, mitunter gegenläufige Interessen in Einklang zu bringen. Ausgangspunkt ist Ihr individueller Wunsch und der daraus folgende Anspruch, die vielfältigen erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte bei der Unternehmensnachfolge entsprechend zu berücksichtigen.

Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten eine strategische und in die Zukunft gerichtete Beratung.

Die Gestaltung letztwilliger Verfügungen sowie lebzeitiger Rechtsgeschäfte in den Bereichen des Ehe- und Gesellschaftsrechts, des Schenkungs- und Stiftungsrechts gewährleisten die Strukturierung komplexer Nachfolgekonzepte. Falls notwendig, vertreten wir Sie auch bei Erbauseinandersetzungen vor Gericht. In dem Zusammenhang profitieren Sie von unseren gebündelten Kompetenzen: In den konfliktreichsten Rechtsgebieten können wir Sie fachkundig beraten und vertreten.

Spezialisierte Rechtsanwälte

Dietrich Strobel

Dietrich Strobel

Rechtsanwalt

Dietrich Strobel ist Ihr Ansprechpartner bei gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Egal, ob Sie Unternehmer, Freiberufler oder Handwerker sind, der erfahrene Rechtsanwalt und selbst Geschäftsführer eines Unternehmens in der Metall-Branche kann Sie bedarfsgerecht beraten.