Anwalt für Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt weite Teile des menschlichen Miteinanders. Ihm sind gleich mehrere Rechtsgebiete untergeordnet, die allesamt ein erhebliches Konfliktpotenzial bergen. Wenn Sie ein juristisches Problem oder eine Frage haben, ist ein Anwalt mit Fokus Zivilrecht daher in vielen Fällen der richtige Ansprechpartner.

Unter anderem in folgenden zivilrechtlichen Themen setzten wir uns für Sie ein:

Für eine vollständige Auflistung der Rechtsgebiete, in denen Sie unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten, klicken Sie hier oder lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch über die Leistungen unserer Kanzlei aufklären.

Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht

Das Zivilrecht wird allgemeinhin auch als Privatrecht bezeichnet. Denn es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichgestellten Subjekten – so etwa zwischen Bürgern untereinander, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Mietern und Vermietern oder Käufern und Verkäufern.

Dadurch, dass dem Zivilrecht gleich mehrere Rechtsgebiete untergeordnet sind, ist der Rechtsbereich sehr umfangreich und konfliktär. Ein Anwalt, der sich auf das Zivilrecht spezialisiert hat, ist Ihr idealer Ansprechpartner für eine Vielzahl juristischer Themen und Probleme. Als Anwalt für Zivilrecht beraten wir Sie zum Beispiel in allen zivilrechtlichen Belangen des geschäftlichen Lebens – sei es bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, der Sicherung Ihrer Markenrechte oder der Gestaltung von Verträgen.

Anspruch auf Schadenersatz

Als Anwalt haben wir es im Zivilrecht häufig mit dem Thema Schadenersatz zu tun. Denn in vielen Bereichen des täglichen Lebens können materielle Schäden auftreten: durch Unfälle im Straßenverkehr, im Haushalt, beim Sport, bei öffentlichen Veranstaltungen, bei der Arbeit, bei ärztlichen Behandlungen, durch Straftaten und nicht zuletzt auch durch Verletzung vertraglicher und sonstiger Pflichten.

Als Anwalt für Zivilrecht vertreten wir Sie vor allem in folgenden Fällen:

  • Verkehrsunfälle (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr)
  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Private Unfälle und Körperverletzung
  • Arbeits- und Wegeunfälle
  • Haftung der freien Berufe (Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Ingenieure)
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Glätteunfälle, Baustellen, Gebäudeschäden, Spielplätze etc.)
  • Produkthaftung

In diesen Fällen können wir Ihnen als Anwalt für Zivilrecht Auskunft geben und Ihnen dabei helfen, Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen oder umgekehrt zu befriedigen beziehungsweise unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Eng mit dem Thema Schadenersatz verbunden, ist auch das Schmerzensgeld. Es wird zur Erstattung immaterieller Schäden gezahlt. Aufgrund der Nähe gelten ähnliche Anspruchsvoraussetzungen für Schadenersatz und Schmerzensgeld, die wir als Ihr Anwalt gerne für Sie prüfen. Lassen Sie sich im Zivilrecht durch uns kompetent beraten und vertreten – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.