Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens und schützt nicht nur Mitbewerber, sondern auch Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten einerseits bei der rechtswirksamen Gestaltung eigener wettbewerbsrelevanter Handlungen, wie Anzeigen, Flyer, Internetauftritt, Werbefilme etc, als auch bei der Durchsetzung von Abwehransprüchen und der Verteidigung gegen Vorwürfe wettbewerbswidriger Handlungen, sowohl außergerichtlich, als auch in gerichtlichen Verfahren.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Überprüfung von Werbemaßnahmen und Werbeaussagen
  • Analyse vergleichender Werbung
  • Beratung im Direktmarketing
  • Keyword Advertising, Bannerwerbung etc.
  • Abmahnung und Verteidigung gegen Abmahnung
  • Einstweilige Verfügung (einstweiliger Rechtsschutz)
  • Gerichtliche Vertretung
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Auskunftsansprüchen