Ordnungswidrigkeitenrecht
Hierunter sind beispielsweise alle Verkehrsrechtsverstöße zu fassen, die im Wege des Bußgeldbescheides durch die zuständigen Ordnungsbehörden geahndet werden.
Bekannt ist hier die Geldbuße und das Fahrverbot.
Letzteres ist häufiger Anlass für eine rechtliche Beratung und kann in vielen Fällen vermieden oder verringert werden.
Jahrelange Erfahrung in der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung ermöglichen eine rasche Überprüfung Ihres Falles.
Wie holen Informationen bei den zuständigen Polizeibehörden sowie dem Kraftfahrtbundesamt ein, so dass Sie in kurzer Zeit auch einen aktuellen Stand über das gegebenenfalls geführte Punktekonto im Verkehrszentralregister, der sogenannten Verkehrssünderkartei, erhalten.
Vorwürfe wegen überhöhter Geschwindigkeit, etwaiger rechtswidriger Abstandsmessungen und Rotlichtverstöße fallen z.B. in diesen Themenbereich.