Kindesunterhalt: die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

Es ist wieder einmal so weit: Die Düsseldorfer Tabelle wird zum Jahreswechsel – besser gesagt zum 01.01.2017 – geändert. Auch wenn sie kein Gesetz ist, sondern nur eine unverbindliche Richtlinie darstellt, wird sie von den meisten Familienrichtern bzw. -richterinnen zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Der folgende Rechtstipp zeigt auf, mit welchen Zahlungen die unterhaltspflichtigen Väter und Mütter im Jahr 2017 rechnen müssen.