Anders als bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl ist der konkrete Schaden nach einer Beleidigung oft schwer festzustellen – schließlich ist eine erfolgte Ehrverletzung nicht objektiv messbar. Dazu ist die Grenze zwischen grundgesetzlich geschützter Meinungsäußerung und strafbaren Beleidigungsdelikten mitunter schwer zu bestimmen.

Trotzdem können Beleidigungen, Üble Nachreden und Verleumdungen zu empfindlichen Strafen führen. Die anwalt.de-Redaktion gibt Tipps, mit welchen Äußerungen oder Handlungen man besser vorsichtig sein sollte.