Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
Katrin Strobel in Esslingen und Ostfildern
Seit 2001 berate ich im gesamten Verkehrs-und Verkehrsstrafrecht, so dass ich Ihre Ansprüche z.B. im Falle einer notwendigen Unfallregulierung für sie auf Augenhöhe mit den betreffenden Kfz-Versicherern abwickeln werde. Hierbei habe ich Ihre gesamten Schadensersatz- sowie auch evtl. anfallende Schmerzensgeldansprüche im Blick.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-oder Parkverstöße führen häufig zu unangenehmen Bußgeldbescheiden. Die hierin gegen Sie verhängten Sanktionen prüfe ich nach Einholung der Bußgeldakten für Sie, so dass die weitere Vorgehensweise fundiert abgestimmt werden kann. Dies ist häufig dann von erheblicher Bedeutung, sollten sich Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg angesammelt haben oder ein Fahrverbot oder sogar ein Fahrerlaubnisentzug im Raum stehen.
Sollten Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage wegen Fahrerflucht, Alkoholdelikten, BtM oder z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs ins Haus stehen, oder haben Sie diese bereits erhalten, ist Eile geboten, da z.B. Einspruchsfristen ungenutzt verstreichen könnten. Ich werde hierauf für Sie achten und nach Akteneinsicht in die Strafakte gemeinsam mit Ihnen entscheiden, wie vorzugehen ist.
Nicht zu unterschätzen sind drohende Konsequenzen durch die Fahrerlaubnisbehörde. Es stellen sich häufig Fragen z.B. im Falle des Punkteabbaus, des drohenden Fahrerlaubnisentzugs durch die Fahrerlaubnisbehörde, Anordnung einer medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) oder einer ärztlichen Begutachtung, um nur Beispiele zu nennen.
In jedem Fall stehe ich mit Ihnen in engem Kontakt, so dass die für Sie bestmögliche Lösung entwickelt werden kann.